Stiftung Zukunftsfähigkeit
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Berichte über Nachhaltigkeit

Zukunftssicherung und Altersvorsorge

Für die private und betriebliche Altersvorsorge konnte eine Nachhaltigkeitsberichtspflicht gesetzlich verankert werden, die dem reinen Shareholder-Value-Ansatz qualitative Gesichtspunkte der Zukunftsfähigkeit gegenüberstellt. Denn wer will schon seine Rente auf der Basis von Kinderarbeit, Menschenrechtsverletzung oder Umweltzerstörung erwirtschaftet wissen?

Die in der neuen Rentengesetzgebung verankerte Berichtspflicht zur Anlage für die private und betriebliche Alterssicherung schreibt deshalb vor: der Anbieter muß jährlich darüber schriftlich informieren, ob und wie er ethische, soziale und ökologische Belange bei der Verwendung der eingezahlten Beiträge berücksichtigt.

Dieser Erfolg mit Breitenwirkung ist massgeblich auf die Initiative der Stiftung Zukunftsfähigkeit in Verbindung mit Germanwatch zurückzuführen.

Grössere Transparenz bei Fonds
Bresche für mehr Nachhaltigkeit

Öffentlichkeit und VerbraucherInnenverbände, aber auch Anlagegesellschaften, Investment- und Pensionsfonds sowie Banken werden nun dafür sorgen, dass bei Anlageentscheidungen "für's Alter" nachhaltig angelegte Fondsprodukte besonders berücksichtigt werden. Die positiven Erfahrungen aus dem Ausland (insbesondere in Großbritannien) lassen eine große Dynamik im ökologisch-ethischen Bereich erwarten.
Fachleute rechnen damit, dass die Kapitalmärkte insgesamt rasch mit neuen Angeboten und Innovationen reagieren und der Wettbewerb durch auf Nachhaltigkeit spezialisierte Rating-Agenturen bereichert und noch transparenter wird.

Für die Nachhaltigkeitsdebatte in Deutschland ist so eine neue Bresche geschlagen worden: private Zukunftssicherung kann, aber muß auch gesellschaftliche Zukunftsfähigkeit und die Umsetzung der Agenda 21 sinnvoll unterstützen.

Der gesamte Gesetzestext [pdf, 93 KB]