Zweck der Stiftung (§2 der Satzung)
(1) Zweck der Stiftung ist es, im Sinne der Volksbildung das Bewusstsein für die Notwendigkeit des Umweltschutzes sowie der Entwicklungshilfe zu fördern und der Völkerverständigung zu dienen.
(2) Völkerverständigung, Umweltschutz und Entwicklungshilfe sind im Verständnis der Stiftung Ziele, die einander bedingen und deren Erreichung gemeinsam angestrebt werden muß, wenn die Zukunftsfähigkeit für die heute und die zukünftig lebenden Generationen gesichert werden soll.
Deshalb gilt es, im Rahmen von Maßnahmen der Volksbildung und von Projekten zur Völkerverständigung