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Sie denken selbst über eine Stiftung nach oder wollen "etwas gutes" tun? Dann unterstützen Sie unsere Stiftung!
Das aktuelle Stiftungsrecht
schafft eine breite Basis für das finanzielle Engagement im Interesse
des Gemeinwohls.
Seit dem 1.1.2007 gelten folgende Regelungen: 1.) bis zu 1 Mio. Euro als Zustiftung (über 10 Jahre verteilt) in den Vermögensstock einer Stiftung und 2.) 20 % des Gesamtbetrages Ihrer Einkünfte als Spende oder Zustiftung können jährlich als Sonderabzug beim Finanzamt geltend gemacht werden.
Ererbtes Vermögen, das
in eine Stiftung eingebracht wird, ist von der Erbschaftssteuer
befreit!
Die Voraussetzungen sind also gut.
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